ADR 6.5.4.4 einfach erklärt: Prüfpflichten für Großpackmittel
Wer Gefahrgüter in IBCs transportiert, muss eine Reihe regulatorischer Vorgaben einhalten. Eine der zentralen Vorschriften findet sich in Kapitel 6.5.4.4 des ADR – dem europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher…
