BAM-GGR002 erklärt: Was eine anerkannte Inspektionsstelle eigentlich macht

Wer mit Gefahrgut-IBCs arbeitet, stößt früher oder später auf den Begriff „BAM-GGR002“. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und warum ist eine Anerkennung nach diesem Verfahren so wichtig?

Die BAM und ihre Rolle

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die zuständige deutsche Behörde für die Sicherheit von Verpackungen und Großpackmitteln im Gefahrguttransport. Sie legt unter anderem fest, welche Stellen berechtigt sind, IBCs zu prüfen und zu inspizieren.

Was GGR002 konkret regelt

Die BAM-Gefahrgutregel 002 beschreibt das Anerkennungsverfahren für Inspektionsstellen, die Erst- und Wiederholungsprüfungen an Großpackmitteln durchführen dürfen. Nur wer dieses Verfahren erfolgreich durchläuft, darf solche Prüfungen rechtsgültig dokumentieren.

Warum das für Sie als Kunde wichtig ist

Eine Prüfung durch eine nicht anerkannte Stelle hat im Ernstfall keinen rechtlichen Bestand. Wer auf eine BAM-anerkannte Inspektionsstelle 1 setzt, stellt sicher, dass Prüfnachweise im Zweifelsfall auch vor Behörden und Versicherungen Bestand haben.

KOBLENZ-BRS ist anerkannte Inspektionsstelle 1 für Großpackmittel nach BAM-GGR002 – rechtssicher, dokumentiert, mobil und stationär.