Im Betriebsalltag werden die Begriffe Gefahrstoffverordnung und Gefahrgutrecht gelegentlich vermischt – dabei regeln sie unterschiedliche Aspekte.
Gefahrstoffverordnung: Der Umgang am Arbeitsplatz
Die Gefahrstoffverordnung regelt vor allem den innerbetrieblichen Umgang mit gefährlichen Stoffen – also Lagerung, Handhabung und Arbeitsschutz am Standort selbst.
Gefahrgutrecht: Der Transport
Gefahrgutvorschriften wie das ADR betreffen dagegen speziell den Transport gefährlicher Güter auf öffentlichen Straßen – mit eigenen Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung und Prüfung.
Warum beide Regelwerke gleichzeitig gelten
Ein Behälter, der Gefahrstoffe lagert und anschließend transportiert wird, unterliegt in der Regel beiden Regelwerken gleichzeitig – ein Grund, warum Betreiber häufig beide Bereiche im Blick behalten müssen.
KOBLENZ-BRS kennt beide Regelwerke und berücksichtigt sie bei Reinigung, Wartung und Prüfung Ihrer Behälter.