Gefahrgut-Behälter: Diese Pflichten haben Betreiber

Wer Gefahrgut in IBCs lagert oder transportiert, unterliegt einer Reihe gesetzlicher Pflichten – von denen einige im betrieblichen Alltag erfahrungsgemäß leicht übersehen werden.

Kennzeichnungspflichten

Jeder Gefahrgutbehälter muss korrekt gekennzeichnet sein – inklusive Gefahrensymbolen, UN-Nummer und Herstellerangaben. Verblasste oder unleserliche Kennzeichnungen können bei einer Kontrolle bereits einen Verstoß darstellen.

Reinigung zwischen unterschiedlichen Füllgütern

Wird ein Behälter für unterschiedliche Stoffe genutzt, ist eine fachgerechte Reinigung zwischen den Befüllungen oft nicht nur sinnvoll, sondern vorgeschrieben – insbesondere wenn Stoffe miteinander reagieren könnten.

Dokumentationspflichten

Reinigungs-, Wartungs- und Prüfnachweise müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Im Fall einer behördlichen Kontrolle oder eines Schadensereignisses sind diese Nachweise oft entscheidend dafür, wie der Vorfall rechtlich bewertet wird.

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