Neben Gefahrgut- und Chemikalienrecht spielt für viele Betreiber auch die Betriebssicherheitsverordnung eine Rolle – insbesondere bei der Lagerung von Behältern.
Der Anwendungsbereich
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt unter anderem die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln – wozu je nach Auslegung auch bestimmte Lager- und Prozessbehälter zählen können.
Prüfpflichten am Standort
Neben den bekannten Prüfungen für den Gefahrguttransport können zusätzliche, standortbezogene Prüfpflichten bestehen, etwa im Rahmen der innerbetrieblichen Anlagensicherheit.
Warum eine klare Abgrenzung hilft
Wer die verschiedenen Regelwerke sauber auseinanderhält, vermeidet doppelte Prüfungen ebenso wie versehentlich übersehene Pflichten – beides kann sonst unnötige Kosten oder Risiken verursachen.
Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick über alle relevanten Prüfpflichten Ihrer Behälter zu behalten.