IBC-Prüfung: Wann ist sie Pflicht – und was passiert, wenn sie fehlt?

Wir reden oft über Reinigung. Aber eine Frage, die uns fast genauso häufig gestellt wird, ist diese: „Wann muss mein IBC eigentlich geprüft werden?“ Und die Antwort darauf ist wichtiger, als viele Betriebe denken – denn ein ungeprüfter IBC im Gefahrguttransport kann richtig teuer werden.

Warum IBCs überhaupt geprüft werden müssen

IBCs, die für den Transport gefährlicher Güter verwendet werden, unterliegen internationalen Vorschriften – konkret dem ADR (Straßentransport), RID (Schiene) und dem IMDG-Code (See). Diese Regelwerke schreiben vor, dass IBCs regelmäßig durch eine zugelassene Inspektionsstelle geprüft werden müssen – unabhängig davon, wie gut sie optisch aussehen.

Der Grund ist simpel: Ein IBC, der undicht ist oder konstruktive Schwächen hat, kann im schlimmsten Fall auslaufen, kippen oder bei einem Unfall zur ernsthaften Gefahr werden. Die Prüfpflicht ist also kein bürokratisches Schikane – sie schützt Mensch und Umwelt.

Die Fristen: Alle 2,5 und alle 5 Jahre

Für die meisten IBC-Typen gilt:

  • Alle 2,5 Jahre: Wiederkehrende Sicht- und Sachkundeprüfung (Dichtheitsprüfung, Sichtkontrolle auf Schäden, Prüfkennzeichen)
  • Alle 5 Jahre: Umfassende Wiederholungsprüfung

Das klingt überschaubar – aber in der Praxis verlieren viele Unternehmen die Übersicht, wenn sie mehrere Dutzend oder Hundert IBCs im Umlauf haben. Und dann steht plötzlich ein IBC vor dem Verlader, dessen Prüfkennzeichen abgelaufen ist.

Was das Prüfkennzeichen verrät

Jeder geprüfte IBC trägt ein Kennzeichen mit Monat und Jahr der letzten Prüfung sowie dem Kürzel der Inspektionsstelle. Bei uns ist das BAM 24018308. Anhand des Kennzeichens sehen Verlader, Spediteure und Kontrollbehörden sofort, ob ein IBC noch zulässig ist.

Was passiert, wenn die Prüfung fehlt?

Kurz gesagt: Es wird ungemütlich. Ein IBC ohne gültige Prüfung darf nicht für Gefahrguttransporte eingesetzt werden. Wird er es trotzdem, riskieren Sie:

  • Bußgelder nach GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt)
  • Haftungsrisiken bei Schäden oder Unfällen
  • Probleme bei internen und externen Audits (EcoVadis, Kundenaudits etc.)
  • Im schlimmsten Fall: Stillstand der Lieferkette

Wie wir Ihnen dabei helfen

Als BAM-anerkannte Inspektionsstelle Typ 1 führen wir alle wiederkehrenden Prüfungen durch – und zwar entweder bei uns in Walldorf direkt im Anschluss an die IBC-Reinigung, oder als Vor-Ort-Service bei Ihnen im Betrieb (bis 200 km ab 69190 Walldorf).

Das heißt: Sie müssen nicht zwei Termine koordinieren. Reinigung und Prüfung laufen bei uns in einem Zug durch. Sie bekommen die IBCs sauber, geprüft und mit aktueller Dokumentation zurück. Mehr zur IBC-Prüfung bei KOBLENZ-BRS.

Prüfung durch eine von ~50 zugelassenen Stellen deutschlandweit

BAM-anerkannte Inspektionsstellen für IBCs gibt es in Deutschland nicht viele – bundesweit sind es rund 50. Wir sind eine davon. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines aufwändigen Anerkennungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Ihre Zertifikate können Sie hier herunterladen.

Kurz zusammengefasst

Wenn Sie IBCs für Gefahrguttransporte nutzen, brauchen diese eine aktuelle Prüfung – alle 2,5 Jahre für die Sichtkontrolle, alle 5 Jahre für die vollständige Wiederholung. Wir übernehmen das für Sie, schnell, rechtssicher und ohne extra Terminstress.

Fragen oder direkt einen Termin vereinbaren? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0 62 27 / 39 29 448.